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Strafrecht

Grundsätzlich empfiehlt es sich bei Konfrontation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, möglichst frühzeitig Kontakt zu einem Strafverteidiger aufzunehmen. Andernfalls können leicht Fehler begangen werden, die den weiteren Verlauf des Verfahrens erheblich beeinflussen und häufig schwer / nicht zu korrigieren sind.
Sie haben in jeder Situation eines Strafverfahrens das Recht, einen Rechtsanwalt als Verteidiger beizuziehen. Die Inanspruchnahme eines Strafverteidigers in einem frühen Stadium des Strafverfahrens bietet u. a. folgende Vorteile:

  • dass frühzeitig Einsicht in die Ermittlungsakte genommen werden kann, regelmäßig schon während des laufenden Ermittlungsverfahrens
  • dass Sie über Ihren Strafverteidiger stets Informationen über den aktuellen Stand des gegen Sie geführten Strafverfahrens erhalten
  • dass Ihr Strafverteidiger durch Gespräche mit dem Staatsanwalt und / oder der Polizei sowie die Stellung von Anträgen Einfluss auf den Verlauf des Ermittlungsverfahrens nehmen kann
  • dass es einem Strafverteidiger häufig gelingen kann, einen Abschluss des Strafverfahrens ohne Anklageerhebung und Gerichtsverfahren zu erreichen.


Hinweis: Niemals Aussagen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht machen, bevor Einsicht in die Ermittlungsakte und Rücksprache mit dem Strafverteidiger genommen wurde.

In einem gegen Sie als Beschuldigte/-r geführte Strafverfahren sind Sie lediglich verpflichtet, Ihre Personalien wahrheitsgemäß anzugeben. Darüber hinaus müssen Sie weder aussagen, noch einer Ladung zur Polizei nachkommen. Auch wenn Sie keine Angaben zur Sache machen, darf Ihnen dies im späteren Strafprozess nicht negativ angelastet werden!