Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und der Rechtsfall nach Ablauf der Wartefrist eingetreten ist, übernimmt diese entsprechend der Versicherungsbedingungen die Kosten des Rechtsstreits. Ob Versicherungsschutz besteht, können Sie selbst erfragen oder uns damit beauftragen, wobei wir hierfür allerdings Ihre Versicherungsschein-Nr. benötigen.