Beratungshilfe

Wenn Sie über kein oder wenig Einkommen verfügen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung oder eine kostenlose außergerichtliche Tätigkeit durch einen Rechtsanwalt erheben.

Die Beratungshilfe ist von Ihnen beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes in der Rechtsantragsstelle zu beantragen. Nehmen Sie dorthin bitte Belege zu Ihrer Einkommenssituation mit (Lohnabrechnung, Mietvertrag, Bescheid über Leistungen nach dem SGB II etc.) und schildern Sie dem zuständigen Rechtspfleger Ihr Problem. Das Amtsgericht stellt Ihnen einen Berechtigungsschein aus, den Sie dann dem Rechtsanwalt vorlegen. Auch als ausländischer Staatsbürger haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe, solange es sich um Rechtsfragen mit Inlandsbezug handelt.

Bitte bringen Sie neben dem Berechtigungsschein zum Besprechungstermin die Pauschale von 15,00 € mit. Weitere Kosten entstehen für Sie nicht. Bei mehreren rechtlichen Angelegenheiten sollten entsprechend mehrere Berechtigungsscheine beantragt werden.

In Ausnahmefällen kann der Antrag auch im Nachhinein von unserem Büro aus gestellt werden. Hierzu benötigen wir von Ihnen die oben benannten Einkommensbelege. Da in diesem Fall bei Beginn der Beratung aber noch nicht endgültig feststeht, ob unsere Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe abgegolten wird, müssen Sie damit rechnen, dass wir bei Ablehnung der Beratungshilfe eine Gebührenrechnung an Sie ausstellen.