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Sollten Sie ein juristisches Problem haben, das auf den ersten Blick nicht unter den vorstehenden Oberbegriffen einzuordnen ist,

rufen Sie an: 03585 / 416249 bzw. 03583 / 696544

oder schreiben Sie uns eine E-Mail: info(at)anwalt-hausser-knabe.de


Wir helfen Ihnen gern.


Unfallregulierung

Verhaltensratschläge nach einem Verkehrsunfall

  • Beiziehung der Polizei auch bei vermeintlichen Bagatellschäden, da diese den entstandenen Sachschaden und die Position der Fahrzeuge nach dem Unfall protokolliert und viele Kfz-Haftpflichtversicherungen eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls verlangen
  • eigene Sicherung von Beweisen (z. Bsp. mittels Einwegkamera)
  • fotografieren der beschädigten Fahrzeuge, der Position der Fahrzeuge und des Unfallortes
  • Aufnahme der Kontaktdaten anderer Verkehrsteilnehmer (Passanten, Anwohner, Autofahrer, die gegebenenfalls für Sie günstige Umstände zum Unfallhergang schildern können)
  • keine Zahlung von Verwarnungsgeldern direkt am Unfallort, da andernfalls derartige vorbehaltlose Zahlungen von den Kfz-Versicherungen möglicherweise als Schuldeingeständnis ausgelegt werden
  • bei Verletzungen – auch minimaler Art – den Arzt aufsuchen, da oft erst einige Tage nach dem Unfall Anzeichen einer Verletzung auftreten und dann möglicherweise jedoch nicht mehr dem Unfallgeschehen zugeordnet werden können
  • Information der eigenen Haftpflichtversicherung
  • keine Vereinbarung mit der gegnerischen Versicherung, z. Bsp. über die Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen, treffen

Ansprüche des Geschädigten

  • Wahl der Reparaturwerkstatt
  • Entscheidung, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen
  • freie Wahl des Gutachters
  • Mietwagen während der Reparatur oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall
  • zur Reparatur erforderlicher Geldbetrag
  • Reparatur, solange die Reparaturkosten die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertmäßigen Fahrzeuges nicht um mehr als 30 % übersteigen; andernfalls erhalten Sie den Kaufpreis eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges erstattet
  • Schmerzensgeld
  • Ersatz des Verdienstausfalls
  • Ersatz der Heilbehandlungskosten (falls die Krankenversicherung nicht eintritt)
  • Kosten der Kurbehandlung
  • Umschulungsmaßnahmen
  • orthopädische Hilfsmittel
  • Haushaltsführungsschaden
  • Übernahme der Unterhaltsverpflichtungen
  • etc.

Zur Vorbereitung eines Besprechungstermins füllen Sie bitte den Fragebogen für Antragsteller bei einem Verkehrsunfall aus, der uns hilft, Ihre Interessen zu vertreten und Ihnen die Sicherheit gibt, keine wesentlichen Punkte vergessen zu haben.


Kosten

Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts werden entsprechend der Haftungsverteilung von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen, sodass dem Geschädigten hierdurch kein zusätzlicher Schaden entsteht.